Krankenkassen-Zulassung
Bei Diabetes mellitus und anderen im Heilmittelkatalog vorgesehenen Erkrankungen können wir bei Vorlage einer Heilmittelverordnung mit den Krankenkassen abrechnen.
Ich bin bei allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen!
Mitglieder privater Krankenkassen erkundigen sich über Erstattungsmöglichkeiten bei ihrem Versicherungsträger.
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